Begriff aus der KVR über Ausweichregeln begegnender Schiffe. Ein Schiff mit Wegerecht hat "Vorfahrt" vor einem ausweichpflichtigen Schiff.
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Begriff aus der KVR über Ausweichregeln begegnender Schiffe. Ein Schiff mit Wegerecht hat "Vorfahrt" vor einem ausweichpflichtigen Schiff.