Wenn die Manövriereigenschaften beeinträchtigt und z.B. durch die Schifffahrtsvorschriften (wie KVR) gefordertes Manöver unmöglich ist. Zum Zeichen seines Zustandes muss dieses Fahrzeug am Tage zwei schwarze Bälle übereinander, und nachts zwei rote Rundumlichter übereinander zeigen.