Ein Ausweichmanöver, das bei zwei auf Kollisionskurs laufenden Schiffen von dem wegberechtigten Schiff im letzten Moment ausgeführt wird, um eine Kollision zu vermeiden. Dieser Fall tritt dann ein, wenn das ausweichpflichtige Schiff aus irgendwelchen Gründen seiner Pflicht zum Ausweichen nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann.