Das weiße Topplicht, das auf einem Maschinenfahrzeug nach der KVR von vorn bis 112,5° nach jeder Seite scheinen und mindestens 5 sm weit sichtbar sein muß.Bei Maschinenfahrzeugen über 50 m muß ein zweites Dampferlicht gezeigt werden.
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Das weiße Topplicht, das auf einem Maschinenfahrzeug nach der KVR von vorn bis 112,5° nach jeder Seite scheinen und mindestens 5 sm weit sichtbar sein muß.Bei Maschinenfahrzeugen über 50 m muß ein zweites Dampferlicht gezeigt werden.