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Um an Bord eine Seefunkstelle bedienen zu dürfen,
benötigen Sie ein
"FUNKPATENT"
Gerade unter Sicherheitsgesichtspunkten hat sich die
Ausrüstung von Sportfahrzeugen mit UKW - Sprechfunkgeräten
als außerordentlich zweckmäßig erwiesen. Die Funkanlage
gibt dem Schiffsführer die Möglichkeit, die zuständigen
Rettungsorganisationen frühzeitig auf beginnende Schwierigkeiten
aufmerksam zu machen, ohne das bereits ein Notfall vorliegt und
sich gegebenenfalls technischen / nautischen oder medizinischen
Rat zu holen.
Da unsere Seegebiete (Ostsee und Nordsee) zu den meist
frequentiertesten der Erde gehören, verlangt diese Belastung
in nautischer, wie in funkbetrieblicher Hinsicht von allen Teilnehmern
äußerst fundierte theoretische Kenntnisse und praktische
Gewandtheit.
Um diesen Anspruch zu genügen, werden unsere
Kursteilnehmer nur von seeerfahrenen Kapitänen und Seefunkern
an den neuen DSC-Geräten auf die amtliche postalische Prüfung
vorbereitet. Das Funkzeugnis zum Binnenschifffahrtsfunk (
UBi ) kann miterworben werden.
Kursdauer:
1 Wochenende (Sa./So 10:00-15:00 Uhr)
oder Abendlehrgang (2 Abende 18:00-21:30 Uhr)
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